Sehr überrascht waren wir Ende März von einer Nachricht der Stadtverwaltung zum geplanten Bürgerbegehren. Demnach ist ein von der Stadt beauftragter Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass die von uns formulierten Ziele für ein fahrradfreundliches Lüneburg nicht zulässig sind. Wir waren seit Wochen mit der Verwaltung im Gespräch und haben uns von ihr – wie es uns laut Gesetz zusteht – rechtlich beraten lassen. Mit dem darauf aufgebauten Wissen haben wir schließlich den Antrag angepasst und bei der Hansestadt eingereicht. Die im Gutachten kritisierten Punkte waren vor Abgabe des Antrags von der Stadtverwaltung jedoch nicht angesprochen worden.
Das Gutachten selbst wirft aus unserer Sicht viele Fragen auf. Verfasser des Papiers ist der Verwaltungsrechtler Professor Dr. Jörn Ipsen. Er legt in dem Gutachten seine juristische Einschätzung dar, derzufolge einzelne Ziele nicht zulässig seien. Zum Teil beanstandet er Formulierungen, die in anderen deutschen Bürgerbegehren zum Thema Radverkehr als völlig unproblematisch bewertet wurden. Dass Rechtsauffassungen durchaus unterschiedlich ausfallen können, zeigt zudem ein Blick in die Nachbarschaft. Vor Kurzem hat Professor Dr. Ipsen in einem Gutachten das Bürgerbegehren „Heidekreis-Klinikum“ ebenfalls als nicht zulässig bewertet. Ganz anders sah das hingegen das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, das die Zulässigkeit endgültig bestätigte.
Trotz der ernüchternden Nachricht halten wir an unserem Vorhaben fest. Wir haben den eingereichten Antrag des Bürgerbegehrens zunächst zurückgezogen, um es mit Hilfe externer juristischer Beratung zu überarbeiten. Wir hoffen, dass die Stadtverwaltung uns nun soweit unterstützt, dass der zweite Anlauf zu einem zulässigen Bürgerbegehren führt, das im Mai bewilligt wird. Dazu benötigen wir das komplette Gutachten. Bisher wurde es uns nur ausschnittsweise vorgelegt. Wir bleiben dran!